Frauen in Rechten Bewegungen – Ist wo Feminismus draufsteht, auch Feminismus drin?

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Begriffe wie rechter Feminismus, nationaler Feminismus oder Beiträge, die sich explizit auf Feminismus beziehen, spuken seit geraumer Zeit durch Netz und Medien;. Kampagnen wie #120db greifen Themen von sexualisierter Gewalt auf; Bolgs wie radikalfeminin 1 machen geschlechtsspezifische Fragen und Feminismus zum Thema; eine wachsende Zahl von Frauenorganisationen gründet sich in der Rechten – und immer mehr Frauen übernehmen Führungspositionen in Bewegungen und Parteien.

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  1. radikalfeminin ist ein Blog, der sich gegen „Genderwahn“ richtet und sich mit „traditionellen“ Rollenbildern in Kombination mit einem gewissen Hipster-Chic präsentiert. Er wird von jungen Frauen mit, unter anderem, Verbindungen in die Identitäre Bewegung unterhalten.

Wie wollen wir als feministische Sozialistinnen Frauen*räume organisieren – und wie nicht?

Folgender Artikel basiert auf einem Thesenpapier, das Frauen der Falken Thüringen für das diesjährige Frauen*-Theorie-Seminar verfasst haben. 

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Für sozialistische Feministinnen wie uns ist es eine bittere Erkenntnis, dass das hierarchische Geschlechterverhältnis nicht vor unseren Organisationen halt macht. Nicht nur müssen wir kontinuierlich dafür Sorge tragen, dass bestimmte Themen nicht unter den Tisch fallen; auch werden politische Räume wie z.B. das Plenum oder die Verbandskonferenz systematisch zu Männer-Räumen. Immer wieder haben wir es in unseren politischen Zusammenhängen außerdem mit Sexismus und Männerbündelei zu tun. 

Um diese Probleme anzugehen, wurden und werden immer wieder Frauen*räume aus sozialistischen Organisationen heraus gegründet. Die separate Organisation von Frauen* bietet dabei viele Potenziale. Deren Verwirklichung ist jedoch abhängig von der Ausgestaltung dieser Räume. 

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Schwangerschaftsabbruch legalisieren: Obwohl Frauen* Aufklärung fordern, wird am frauen*feindlichen Gesetz festgehalten

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Im vergangenen Herbst sorgte ein Protest für Aufsehen: Es ging um die Anklage gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Ihr wurde vorgeworfen, auf der Internetseite ihrer Praxis für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, was nach Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs in Deutschland verboten ist. Ende November wurde Kristina Hänel zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. Seitdem regt sich Widerstand: Feminist*innen fordern, dass der Paragraph 219a abgeschafft wird. Denn dieser stellt auch das öffentliche Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen, etwa über eine Internetseite, unter Strafe. Während Routineuntersuchungen, Kinderwunschbehandlungen oder Impfungen als Dienstleistungen von Arztpraxen angekündigt werden können, dürfen es Schwangerschaftsabbrüche nicht. Dies erschwert es Frauen, die ungewollt schwanger sind, sich sowohl über Orte, an denen sie eine Abtreibung vornehmen können, als auch über den Abbruch an sich zu informieren. 

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